Warum sollten Sie einen Makler einschalten?
Die eigene Immobilie selbst verkaufen...
Selbstverständlich ist diese Frage berechtigt! Denn niemand kennt die eigene Immobilie besser. Auch eine Preisvorstellung ist gleich gefunden, denn der Eigentümer / die Eigentümerin weiß doch genau, was ihm sein Eigentum Wert ist.
Mal schnell die Nachbar:innen informieren, die Freund:innen um Rat fragen und „Schwupp di Wupp“ ist eine Anzeige geschaltet und das Objekt ist verkauft. Das sind leicht nachvollziehbare Gedanken. Und tatsächlich, das können wir als Makler von K-Frey Immobilien bestätigen, sind auf diesem Wege viele Objekte auch erfolgreich verkauft worden.
Um den passenden Käufer / die passende Käuferin zu finden,
werden wir ab und dann von Eigentümer:innen um Hilfestellung und Tipps zum Privatverkauf gebeten. Wir haben
hierzu ein sehr liberales Verständnis und sind daher nicht abgeneigt, Eigenheimbesitzer:innen zu unterstützen.
Es wäre ja viel zu vermessen zu behaupten, dass eine Vermittlung oder ein Verkauf nur durch einen Makler
machbar ist, denn das stimmt nicht!
Nein, jetzt kommt nicht das „große Aber“, sondern Tatsachen. So wie ein Kauf, so ist auch der Verkauf einer
Immobilie eine umfangreiche Angelegenheit, die nicht zu unterschätzen ist. Denn wenn die Immobilie nicht gerade
ein Goldschnäppchen in traumhafter Lage ist oder eine Preisfindung nicht optimal gewählt wurde,
Objekteigenschaften der Immobilie nicht klar kommuniziert wurden, zeigen sich Immobilienangebote privater Anbieter:innen
häufig über mehrere Monate und teilweise länger in Anzeigen-Portalen, deren ursprünglicher Angebotspreis
mehrmals nach unten korrigiert wurde.
Spätestens ab diesem Zeitpunkt erwacht oft die Erkenntnis und der ursprünglich gedachte Erfolg bleibt für
einen Verkauf aus. Teilweise ufert das gesamte Verkaufsprocedere in einen langwierigen und
arbeitsintensiven Prozess.
Klar, im Nachhinein ist man schlauer und stellt fest, dass viele Sachverhalte für einen
Immobilienverkauf nicht berücksichtigt wurden. Man kann ja nicht an alles denken oder alles wissen!
Vermeidbare Fehler bei der Vermarktung und dem Verkauf einer Immobilie
Überschätzung des Verkaufspreises und worauf Sie achten sollten...
Gebrauchte Immobilienobjekte oder Grundstücke werden überwiegend nach dem Marktwert (Verkehrswert) bestimmt.
Das ist der Preis, der gewöhnlich und ziemlich sicher zu erzielen ist. Wird dieser zu hoch ermittelt oder
angesetzt, kann sich ein Verkauf erheblich verzögern. Ein annoncierter Verkaufspreis sollte „angemessen“,
dem Sachverhalt „stimmig“ und immer gerechtfertigt sein, sonst kommt man in Erklärungsnöten.
Verkaufspreisreduzierung aufgrund mangelnder Nachfrage kommen dann nie gut an! Es ist ratsam,
die eigene Immobilie objektiv zu sehen und einer Marktpreisfindung zu unterziehen.
Immobilienwertermittlung
Doch wie geht das? Es gibt verschiedene Immobilien Bewertungsverfahren. Das Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und das
Vergleichswertverfahren (auch Marktvergleichsverfahren). Die Ermittlung nach Ertragswert oder Sachwert wird meistens durch Gutachter:innen
(oft Ingenieur:in oder Architekt:in) erstellt. Diese beiden Wertermittlungen sind meist nicht geeignet,
um einen Marktpreis festzustellen. Sie dienen häufig anderen Zwecken wie z.B. die Ermittlung von
Herstellungskosten, Verwendung bei der Finanzbehörde oder Streitfragen, Erbsachen, etc. Auch sind
solche Gutachten nicht kostenfrei. Selbst wenn Ihnen eines der zuvor genannten Gutachten vorliegt,
muss dieses nicht unbedingt den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie repräsentieren. Wir
bei K-Frey Immobilien ermitteln den Marktpreis mit dem Vergleichswertverfahren, also ein Marktvergleich
inklusive einer Beurteilung über Lage, Zustand, Beschaffenheit, Erschließungszustand und anderen Faktoren wie zum Beispiel, eine Abwägung der zukünftige Kaufinteressent:innen in „Kapitalanleger oder Eigennutzer“.
Für uns als Makler ist das Vergleichswertverfahren die präziseste Methode zur Verkehrswertermittlung einer Immobilie.
Lesen Sie auch hier, was wir für Sie erledigen können...
Objektive Immobilienbewertung
Objektivität beim Einschätzen eines Verkaufspreises fällt Eigentümer:innen oft schwer. Denn Mängel oder baulich unvorteilhafte Eigenschaften könnten versehentlich „schöngeredet“ werden! Denn selbst konnte man mit diesen Mängeln gut leben. Von wegen, das sieht doch sowieso keiner! Eine Technik die nur ab und zu funktioniert oder ein Keller der nur im Winter feucht ist sollte auch ganz klar angesprochen werden. Mängel oder Schäden dürfen nicht verschwiegen werden und die Kosten für eine Erneuerung oder Wiederherstellung sollten angemessen bei der Verkaufspreisfindung berücksichtigt und bei den Kaufinteressent:innen klar kommuniziert werden. Bei der Preisfindung muss man den Tatsachen in die Augen schauen! Eine gute Lage bedeutet „nicht“, dass ein hohes Verkehrsaufkommen vor der Haustür stattfindet.
Ermittlung des Verkaufspreises
Über Immobilien-Portalen angebotene kostenlose und automatisierte Verkehrswertermittlung raten wir ab. Die Ermittlung eines Verkehrswertes ist nicht mit ein paar Klicks gemacht. Es sollte im ersten Schritt der Grundbuchauszug und die ursprünglichen Kaufverträge geprüft werden, um dort eventuelle Rechte, wie z.B. Wohnrechte, etc. einzusehen. Auch ist ein Blick ins Baulastverzeichnis notwendig. Denn ein Verkaufspreis sollte auch Einschränkungen, wie zum Beispiel „eingetragene Lasten“ berücksichtigen. Im Umkehrschluss kann im Baulastverzeichnis ja auch zugunsten des Grundstücks ein Recht eingetragen sein und dadurch ein positiver Vorteil für den Kaufpreis darstellen. Selbstverständlich fließt in die Ermittlung auch der aktuelle Bodenrichtwert und repräsentative Vergleichsobjekte hinein. Des Weiteren sind zu prüfen: a) die Lage, b) der technische Zustand, c) der energetische Zustand, d) der Gesamteindruck, e) prüfen eventueller Sanierungsstaus oder durchgeführte Renovierungsarbeiten, und noch vieles mehr…
Denken Sie auch immer an eine Käuferfinanzierung
Ein großer Teil der Kaufinteressent:innen benötigt finanzielle Unterstützung durch eine Bank. Es ist eher selten, dass Immobilien durch Eigenkapital vollumfänglich erworben werden. Es ist daher ratsam, vor einem Verkauf, das Vorhandensein aller Objektunterlagen zu prüfen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass die Interessent:innen mit den zusammengestellten Exposé-Unterlagen, spontan eine Finanzierungsanfrage bei ihrer Bank durchführen können. Dabei sollte nicht vernachlässigt werden, alle Unterlagen vor Herausgabe rechtlich zu prüfen! Eine Berücksichtigung rechtlicher Anforderungen ist keine Kür, sondern eine Pflicht. Auch sollte der Weg der Dokumentenübertragung schlau gewählt werden. An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass im Zuge datenschutzrechtlicher und anderer rechtlichen Anforderungen Dokumente genausten zu prüfen sind, bevor diese in Anzeigenschaltungen von online Portalen hochgeladen und freigeschaltet werden. Informieren Sie sich vorher darüber.
Verkauf mit bestehendem Mietverhältnis
Existiert auf dem zu verkaufenden Objekt ein Mietverhältnis, spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Wohnung oder ein frei stehendes Einfamilienhaus handelt. Die Situation einer Vermietung muss im Falle eines Verkaufs bedacht werden. Denn grundsätzlich ist der Verkauf einer leerstehenden Immobilie oft schneller und es ist auch mit einem höheren Verkaufserlös zu rechnen. Ist das Objekt vermietet, ist erfahrungsgemäß mit einer geringeren Nachfrage zu rechnen, da die meisten Interessent:innen auf der Suche zur Eigennutzung sind. Ein vermietetes Objekt ist in der Regel für Kapitalanleger interessant. Jetzt liegt ja der Gedanke nahe, das Mietverhältnis zu kündigen, um dadurch einen höheren Verkaufspreis zu erzielen! Aber Vorsicht, das ist nicht möglich! Eine Kündigung ist keine Option! Der Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete“ ist im bürgerlichen Gesetz (BGB) festgeschrieben und dient dem Schutz der Mieter:innen. Hiermit soll ausgeschlossen werden, dass Mieter:innen bei Eigentumswechsel ausziehen müssen. Sprechen Sie uns in solch einem Fall an, es gibt Möglichkeiten hierzu eine gute und gesetzeskonforme Lösung bzw. eine Einigung zu finden.
Objektbesichtigung
Eine Objektbesichtigung sollte gut organisiert und geplant sein! Vernachlässigen Sie es nicht, Ihre Immobilie von der besten Seite zu zeigen. Unaufgeräumt kommt nicht gut! Achten Sie darauf, dass jeder Bereich für eine Besichtigung zugänglich ist. Auch sollte eine Einschätzung über die Nachfrage vorgenommen werden. Bieten Sie z.B. eine begehrte Wohnung im Ballungszentrum an, ist es nicht ausgeschlossen, dass im Falle einer offenen Besichtigung eine große Menge von Interessent:innen zeitgleich aufschlagen. Nehmen Sie sich bei Einzelbesichtigungen viel Zeit. Eine Entscheidung für einen Immobilienkauf entsteht häufig über das Bauchgefühl. Bereiten Sie Ihr Verkaufsgespräch gut vor! Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wesentlichen Vorteile für einen Kauf (gute Verkehrsanbindung, Infrastruktur, Entfernung zu Schulen u. Kindergärten, Geschäften, etc.) Lesen Sie auch hier, was wir für Sie erledigen können...
Immobilienverkauf trotz Kredit
Sind auf dem zu verkaufenden Immobilienobjekt noch Restschulden? Ein Verkauf ist auch hierbei kein Problem,
sofern der ermittelte Verkaufspreis die Ablösung als auch eventuelle Vorfälligkeiten abdeckt.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld mit der kreditgebenden Bank abzustimmen.
Verkaufen Sie stressfrei mit uns!
Alle zuvor beschriebenen Aufwände können wir für Sie übernehmen!
Checkliste über die für einen Verkauf benötigten Dokumente
Dokument | Beschreibung |
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Grundbuchauszug | Abschrift der rechtmäßigen Eigentumsverhältnisse, Rangfolge der Belastungen, enthält sensible Daten |
Energieausweis | Verbrauchsausweis / Bedarfsausweis |
Katasterkarte/Flurkarte | Flur- oder Liegenschaftskarte |
Baubeschreibung | Detailierte Informationen vom Bauträger über das Objekt |
Baulastenverzeichnis | Das Baulastverzeichnis wird von der Baubehörde geführt und gibt Auskunft über Lasten oder Gunsten welche ggf. auf dem Grundstück eingetragen sind. Beispiel Baulast: Zufahrts- oder Abstandsflächenbaulast, Wohnrecht, oder sonstige Rechte Dritter am Grundstück |
Baupläne | Grundrisse, Nachweis über die Statik, Baugenehmigungspläne, Bauantrag |
Wohnflächenberechnung | In der Regel auch in der Baubschreibung enthalten |
Abrechnungen | Nebenkosten, Grundsteuerkosten, bei Vermietung die letzten drei Mieterabrechnungen/Nebenkostenabrechnung |
Denkmalschutznachweis | Sofern es sich um ein Denkmal geschütztes Objekt handelt |
Ausführliche Beschreibung über das Verkaufsobjekt | Bilder vom Objekt, gute Auflösung, je mehr desto besser |
Versicherungsunterlagen | Brandversicherung, etc. |
Liste durchgeführter Renovierungsarbeiten | Erstellen Sie eine Liste über die in der Vergangenheit durchgeführten Renovierungen oder Sanierungen. Belege über Anschaffungen, Renovierungskosten, etc. runden die Liste ab |
Teilungserklärung | Die Teilungserklärung wird beim Verkauf von z.B. einer Eigentumswohnung benötigt. Also immer dann, wenn Ihr Eigentum am gesamten Objekt ein Teileigentum ist. Die Teilungserklärung ist eine wichtige Grundlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft. |
Technische Dokumentation | Bedienungsanleitungen / Technische Beschreibungen über die im Objekt verbaute Technik. Z.B. elektrische Rollläden, Heizung, Klimaanlage, Pumpen, Garagentor, etc. Auch hierzu empfehlen wir Rechnungen über Anschaffungskosten beizulegen. |
Hinweis zum Datenschutz und sonstige rechtliche Anforderungen | Überwiegend enthalten Verkaufsdokumente personenbezogene Daten. Achten Sie auf rechtliche Anforderungen bevor Sie Dokumente veröffentlichen! |
Auch im Falle eines Privatverkaufs, stehen wir Ihnen zur Seite... Was wir für Sie erledigen können... Den passenden Käufer finden...
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Er ist als Anregung gemeint und dient lediglich informatorischen Zwecken. Dies entbindet den Leser:in gerade nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Insbesondere ist dieser Artikel nicht als Rechtsrat zu verstehen.